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1. Allgemeines:

Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Unsere Angebote, einschließlich Preise, erfolgen freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung erfolgt ist. Vereinbarungen mit unseren Vertretern, gleich ob mündlich oder schriftlich, gelten erst dann als bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Ein Abschluss bzw. Vertrag bleibt auch bei gleichzeitiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinem übrigen Inhalt verbindlich. Erhebt der Käufer nicht innerhalb von einer Woche ab Zugang der Auftragsbestätigung Widerspruch, so gilt sein Schweigen als Einverständnis mit den darin enthaltenen Bedingungen.

Die in unseren Drucksachen angegebenen Daten sind Näherungswerte und damit unverbindlich. Wir vermitteln diese nach bestem Wissen und Gewissen und übernehmen keine weitere Haftung. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2. Preis:

Unsere Preise gelten, wenn andere Abmachungen von uns nicht schriftlich bestätigt sind, ab Lager bzw. ab Werk zuzüglich gesetzlicher MwSt. In den Preisen sind nicht Verpackungs-, Fracht- und Entladekosten enthalten, Berechnungsbasis ist jeweils unsere am Versandtag gültige Preisliste. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Eigentumsvorbehalte und Sicherungen:

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung der uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes gestattet: sonstige Verfügungen insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung sind nicht zulässig.

Der Besteller tritt schon jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittabnehmer bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen an uns ab. Er ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden, an uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt; er verpflichtet sich, uns im Namen des oder der Drittabnehmer uns die Höhe der Forderungen auf Verlangen bekannt zu geben.

Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware unter Übersendung des Pfändungsprotokolls und im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen unter Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Etwaige uns durch Interventionen entstehenden Kosten hat der Besteller zu erstatten.

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindert (z.B. Insolvenz, negative Bonitätsauskunft, etc.), sind wir ohne weiteres berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware oder sofortige Bezahlung zu verlangen, ferner nach unserer Wahl für noch zu liefernde Ware Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen.

4. Zahlungen:

Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist oder nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung netto zu leisten. Sie erfolgen ausschließlich per Vorauskasse. Lastschriftverfahren erfolgen nach Absprache. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen von jährlich 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Diskontspesen sind zu vergüten.

Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtliche Forderungen, auch wenn sie gestundet oder wenn Ratenzahlungen vereinbart sind, sofort fällig; wir sind in diesen Fällen auch befugt, zahlungshalber angenommene Wechsel oder Schecks zurückzugeben und auf die ursprüngliche Forderung zurückzugreifen.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eigenwillige Rechnungskürzungen werden nicht akzeptiert. Bei Differenzen oder Rückgaben müssen Gutschriften bzw. Wertgutschriften angefordert werden.

Bei Ratenzahlungskäufen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass den Käufern, sofern sie nicht Kaufleute im Sinne des Gesetzes sind, ein Widerrufsrecht nach den Regelungen über Verbraucherdarlehen im BGB zusteht. Hiernach kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich den Widerruf seiner Willenserklärung auf Abschluss eines Kaufvertrages erklären.

Im Falle des Widerrufs ist jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

5. Lieferfristen, Nichtabnahme, Gefahrenübergang:

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzug besteht nur, sofern es sich um ein Fixgeschäft handelt, wenn die Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den wir in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen o.ä. bei uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dies in der Auftragsbestätigung nicht besonders erwähnt wird.

Die Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Abnahme von 10 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 15% des Kaufpreises fordern; die Geltendmachung eines tatsächlichen entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem anderen Vertragsteil wird hierdurch nicht der Nachweis abgeschnitten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen.

6. Versand:

Die Versandkosten für alle größeren Maschinen betragen 50 Euro. Ab einem Warenwert von 10.000 Euro entfallen die Versandkosten.
Für alle Maschinen, Ersatzteile oder sonstiges Zubehör das mit der Post versendet werden kann, gelten die aktuellen Preise des jeweiligen Zustellers.

Bestimmte Artikel, bei denen der Warenwert unter € 500 liegt, erfordern einen besonderen Versandweg (z.B. Spedition), so dass wir Ihnen die Versandkosten erst in der Auftragsbestätigung mitteilen können (nach der Sie Ihren Auftrag jedoch noch zurückziehen können).

Auf alle Gebrauchtmaschinen gelten gesonderte Versandbedingungen. Die Versandkosten hat der Käufer zu tragen, es sei denn wir bieten dem Käufer eine Lieferung an. Für die Art der Lieferung (Lieferung über eine Spedition, Selbstabholer,...) ist der Käufer selbst zuständig. Auf Anfrage ist es natürlich möglich die Ware über eine von uns gewählte Spedition liefern zu lassen.

Die Lieferzeit ist von der Art und dem Umfang der Bestellung, sowie von der Warenverfügbarkeit seitens der einzelnen Hersteller abhängig. Näheres erfahren Sie auf Anfrage oder in der Auftragsbestätigung.

Die Zustellung der Ware erfolgt über unseren Lieferdienst, einer von uns gewählten Spedition oder mit Paketdienst. Die Auslieferung der Ware erfolgt bei Zahlungseingang oder bei Auftragsbestätigung.

Transportschäden oder fehlende Packstücke sind sofort bei Anlieferung beim Spediteur anzumelden. Andere Lieferreklamationen oder offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns geltend gemacht werden, andernfalls verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel.

7. Gewährleistung:

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere, wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Nacherfüllung geltend machen. Bei begründeter Mängelrüge haben wir in jedem Fall die Möglichkeit, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl den Kaufpreis zu vergüten oder entsprechende mängelfreie Ware, oder höherwertige Ware aus unserem Lieferprogramm nachzuliefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde Nacherfüllung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, geltend machen. Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware im mangelhaften Zustand entspricht.

Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen.

Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbestätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, dass wir die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich beseitigen.

Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.

Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten. Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs.1 Nr. 3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vom Kunden vorliegt.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

Wir können nur dann einen Mängelanspruch anerkennen, wenn uns ein Mängelbericht mit exakter Mängelbeschreibung, mit Maschinenbezeichnung und Kaufbeleg vorliegt.

Grundsätzlich werden Reparaturen von Fremdfirmen, soweit diese nicht durch uns erteilt sind oder Reparaturrechnungen der Handelspartner, soweit vorher nicht schriftlich ein Reparaturauftrag von uns erteilt wurde, n i c h t anerkannt.

Schäden an elektrischen Anlagen und Motoren werden nur anerkannt, wenn der Anschluss nachweislich nach den VDE Richtlinien erfolgt ist.

8.Garantieleistungen:

Privatpersonen erhalten zwei Jahre, juristische Personen erhalten eine Garantie von einem Jahr.

9. Beanstandungen, Rücksendungen, Zurückbehaltungsrecht:

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstiger Leistung schriftlich mitzuteilen; andere Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekannt zu geben, in jedem Fall aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ware, die als mindere Qualität verkauft worden ist, unterliegt insoweit nicht der Mängelrüge.

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig. Bei Rücklieferungen oder Rückgaben die nicht durch uns verursacht sind, erfolgt die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15%. Die Rücknahme, bzw. Rückgabe muss vorher mit uns vereinbart sein, so dass ein entsprechender Abholauftrag angefertigt werden kann.

Bei begründeter Bemängelung ist der Besteller nur insoweit zur Zurückhaltung von Zahlung berechtigt, als der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mängel steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, kann der Besteller Zahlung nur zurückhalten bei einer Mängelrüge über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Kleinere Reparaturen und Serviceleistungen hat der Maschinenfachhandel im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst und unentgeltlich durchzuführen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen hierbei nicht verletzt werden.

Technische und optische Änderungen unserer gesamten Artikel vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Änderungen der Produkte sind vorbehalten.

Gebrauchte, bzw. benutzte Teile oder Maschinen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Bei verschiedenen Neuteilen wie z.B. Hydraulikzylinder werden lediglich Minderpreise für Rückgaben gutgeschrieben.

10. Sonstige Ansprüche:

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, insoweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand:

Als alleiniger Gerichtsstand wird, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel oder Scheckansprüche, Innsbruck vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so gelten alle anderen Bedingungen ohne Einschränkungen weiter.

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